EnergiewirtschaftsG Präambel (Zweckbestimmung, normative Wirkung)
§ 4 Abs 2 EnergiewirtschaftsG Präambel (Energieanlagen, Bau, Erneuerung, Erweiterung oder Stilllegung, Untersagung durch BmwA, Untersagungsgründe; Verfahren, Grundeigentümer, Recht auf Einwendungen, dass kein öffentliches Interesse an Ausführung des Projektes nur in der geplanten Art besteht; Gasleitung)