§ 4 Abs 1 Z 4 BDG (Ernennungserfordernisse, Lebensalter, höchstens vierzig Jahre; höheres Lebensalter, relatives Ernennungshindernis)
§ 4 Abs 4 BDG (Ernennungserfordernisse, Altersgrenze, Nachsicht, Voraussetzungen; Bewerberin, Überschreiten der Altersgrenze, Zweitbewerber, Kriterium der gleichen Eignung, Prüfung von Berufseintrittsverzögerungsgründen wegen Wahrnehmung von Familienpflichten)