§ 73 Tir FLG 1996 (Entscheidungen der Agrarbehörde auch außerhalb eines Verfahrens; Ermächtigung zur Erlassung eines Feststellungsbescheides; berechtigtes Interesse des Antragstellers erforderlich)
VwGH 25.11.1999, 99/07/0074
1967 wurde die damalige Stammsitzliegenschaft E 107 I geteilt, uzw in die (verbleibende) EZ 107 I und in die ausschl aus Grundstücken der früheren EZ 107 gebildete EZ 123 1. Diese Teilung wurde von der AB mit B vom 7. 11. 1967 gem § 38 Tir FLG 1952 agrarbeh genehmigt.