§ 7 Abs 1 Tir WWSG 1952 (Regulierung, Neuregulierung, Ablösung oder Sicherung von Nutzungsrechten; Grundlage bildet das durch Übereinkommen festgestellte oder durch Urkunden oder sonstige Beweismittel nachgewiesene Ausmaß der zustehenden Nutzungsrechte und Gegenleistungen)
VwGH 25.11.1999, 98/07/0121