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VwGH 28. 9. 1999, 99/05/0122 (BAURECHT, RAUMORDNUNG)

JudikaturBAURECHT, RAUMORDNUNGZfV 2001/54ZfV 2001, 55

§ 5 Abs 5 Krnt GdPG (Grünland, bauliche Anlagen, soweit für die ausgewiesene Nutzung erforderlich; Abstellplatz nicht für Schutzstreifen erforderlich)

VwGH 28.09.1999, 99/05/0122

Ein Abstellplatz (als Parkgelegenheit für Wohnhäuser) ist für die Nutzung „Schutzstreifen als Immissionsschutz" jedenfalls nicht erforderl.

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