§ 24 Oö BauO (Bewilligungspflicht; Nichtpartei in Anzeigeverfahren kann Frage der Beweilligungspflicht nicht aufwerfen)
§ 26 Oö BauO (Anzeigepflicht; Einwand der fehlenden Behördenzuständigkeit; unbeachtlich, soweit von Nichtpartei; Nichtpartei kann Frage der Bewilligungspflicht nicht aufwerfen)