§ 43 Abs 2 BDG 1979 (strafbare Handlungen im außerdienstlichen Bereich, gefährliche Drohung und Nötigung, Gefährdung des Vertrauens der Allgemeinheit)
§ 95 Abs 22 BDG 1979 (Bindung an gerichtliche Tatsachenfeststellungen sowie an die Feststellung der Zurechnungsfähigkeit)