§ 38 Abs 2 BDG 1979 (wichtiges dienstliches Interesse, Korrektur eines Fehlers bei Besetzung von Planstellen)
§ 38 Abs 6 BDG 1979 (in Aussicht genommene Versetzung, Verständigung des Beamten, Geltendmachung von Einwänden)
§ 40 Abs 3 BDG 1979 (qualifizierte Verwendungsänderung, niedrigere FGr)