Art 140 B-VG (Gesetzesprüfung, Individualbeschwerde, Zweifel an Verfassungsmäßigkeit, Darlegung der Bedenken, keine; Prüfung der „Rechtsungültigkeit' wegen Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht, keine)
VfGH 26.06.1999, G 40/00
Der VfGH ist nicht zuständig, festzustellen, dass bestimmte Rechtsvorschriften (hier §§ 2 , 3 Abs 1 und Abs 4 , 199 ÄrzteG 1998) aufgrund des Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht „rechtsungültig" sind (zu der von der AStin aufgeworfenen gemeinschaftsrechtl Frage in ihrem verfassungsrechtl Kontext vgl VfGH 15.03.2000, B 2767/97 [ua]).