Art 14 Abs 4 B-VG (Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen; Vorschlagsrecht; Ernennung auf schulfeste Stellen; Verwaltungsverfahrensgemeinschaft der in den Besetzungsvorschlag aufgenommenen Bewerber)
Art 14 Abs 4 B-VG (Lehrer an öffentlichen Pflichtschulen; Vorschlagsrecht; Ernennung auf schulfeste Stellen; Verwaltungsverfahrensgemeinschaft der in den Besetzungsvorschlag aufgenommenen Bewerber)