§ 345 ASVG (Landesberufungskommission, Zusammensetzung, Zweifel an Unabhängigkeit und Unparteilichkeit, keine, Beisitzer, Mitarbeiter der Ärztekammer, kalendermäßige Zuständigkeit zur Führung der Kanzleigeschäfte, Begründung einer Befangenheit, keine; Zuständigkeit, ua Berufungsverfahren gegen Bescheide der paritätischen Schiedskommission; Rechtsstreit zwischen Arzt und BVA über Honoraranspruch, Berufungsentscheidung, Bedachtnahme auf vorangehenden Vergleich der Streitteile)