§ 8 WaffenG 1996 (waffenrechtliche Verlässlichkeit; unbefugter Erwerb und Besitz einer genehmigungspflichtigen Schusswaffe; Relevanz der Umstände des Erwerbes)
VwGH 23.07.1999, 99/20/0101
Mit dem angef B wurde der Berufung des Bf gegen den B der BH Wien-Umgebung, mit dem dem Bf der ihm am 1. 3. 1968 ausgestellte Waffenpass entzogen und zugleich sein A auf Erweiterung des Berechtigungsumfanges des Waffenpasses auf zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen abgewiesen worden war, keine Folge gegeben und der erstinstanzl B bestätigt.