§ 5 VVG (Vollstreckung einer unvertretbaren Leistung; Zwangsstrafe; Unterlassung einer bestimmten Verwendung eines Gebäudes, Vermietung, Untervermietung; Verpflichtung zu allfälligen gerichtlichen Schritten gegenüber dem Mieter bzw Untermieter)
VwGH 09.09.1999, 99/06/0034