§ 4 Abs 1 AusIBG (Beschäftigungsbewilligung, öffentliche und gesamtwirtschaftliche Interessen; Verkäuferin in einer Trafik, Anforderungsprofil im Antrag, Darlegung der objektiven Gründe, keine)
VwGH 15.12.1999, 98/09/0184
Zu den danach relevanten Fragen hat die bel Beh ein ausreichendes ErmittlungsVerf durchgeführt. Eine Ablehnung jegl Ersatzkraft von vornherein hat die bel Beh der Bfin nicht unterstellt. Sie hat aber ihre E auf die oben bereits dargelegte Reihenfolge gegründet, indem sie das Vorhandensein geeigneter und der beantragten Ausländerin in der Reihenfolge vorangehender Ersatzkräfte iSd § 4b AuslBG bejahte.