§ 52 AVG (Sachverständige; Gutachten über Minderung der Erwerbsfähigkeit und über die körperliche Beweglichkeit; Unerlässlichkeit einer klinischen Untersuchung)
VwGH 21.09.1999, 95/08/0146
Die aufgrund eines Gutachtens aus dem Akt der PVArb aus dem Jahre 1990 rein aktenmäßig getroffene Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit des Bf im Jahre 1994 kann nicht als ausreichend erkannt werden. Nach der Rsp des VwGH hat sich der Sachverständige bei der Befundaufnahme jener Hilfsmittel zu bedienen, die seine Wissenschaft entwickelt hat, um ein verlässliches Gutachten abgeben zu können (vgl zB Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I2, E 148 ff zu § 52 AVG). Geht es - wie im Beschwerdefall - um die körperl Beweglichkeit des Antragstellers, so wird eine klinische Untersuchung unerlässl sein, um den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Gutachtenserstellung beschreiben und beurteilen zu können. Aufhebung infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften.