§ 63 Abs 5 AVG (Berufung, Verzicht; auch bezüglich einer bereits erhobenen Berufung; Berufung durch nicht dem Verfahren beigezogene Partei, Zurückziehung; keine übergangene Partei)
§ 34 Abs 1 VwGG (Bescheidbeschwerde, Legitimation, keine; Berufung gegen rechtskräftigen Bescheid; meritorische Behandlung anstelle Zurückweisung; keine Möglichkeit der Rechtsverletzung)