§ 44a Z 1 VStG (Straferkenntnis, Spruch, die als erwiesen angenommene Tat; Tatzeit, Ende, kalendermäßig eindeutig umschriebene Art; „bis Ende September")
§ 51g Abs 3 VStG (Beweisaufnahme, Niederschriften, zulässige Verlesung, ua entfernter Aufenthalt; öffentliche mündliche Verhandlung, Zeugenladung, Ausländer, Nichtfolgeleistung, Einvernahme im Rechtshilfeweg aufgrund Vertragslage Österreich-Polen nicht zu verlangen)