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VwGH 26. 11. 1999, 97/02/0490 (VERWALTUNGSSTRAFRECHT)

JudikaturVERWALTUNGSSTRAFRECHTZfV 2001/219ZfV 2001, 104

§ 5 Abs 1 VStG (Schuld, Verschulden; unrichtige Lenkerauskunft, falsche Adresse, sporadische Kontakte zu Lenker, fehlende Überzeugung über Aktualität der Adresse)

§ 103 Abs 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers, Lenkerauskunft)

VwGH 26.11.1999, 97/02/0490

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