vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 21. 9. 1999, 99/08/0091 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2001/212ZfV 2001, 102

§ 34 Abs 1 VwGG (Beschwerde gegen Bescheid in der Sache, der über beantragte aufschiebende Wirkung nicht abspricht; ausschließliche Bekämpfung der Nichtzuerkennung aufschiebender Wirkung)

VwGH 21.09.1999, 99/08/0091

Die Stmk GKK hat mit B ausgesprochen, dass ein näher bezeichneter Dienstnehmer aufgrund seiner Tätigkeit der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei. Den gegen diesen B erhobenen (mit dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbundenen) Einspruch hat die bel Beh mit dem in Beschwerde gezogenen B abgewiesen und den erstinstanzl B „vollinhaltl bestätigt". Im letzten Satz der Begründung dieses B führt die bel Beh aus, dass auf den A, dem Einspruch aW zuzuerkennen, aufgrund der „raschen sachl E" nicht mehr einzugehen gewesen sei.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!