§ 5 Abs 2 StVO (Verweigerung der Atemluftprobe; geschultes Organ, Ermächtigungsurkunde setzt Schulung voraus)
VwGH 16.12.1998, 98/03/0246
Im Hinblick auf den Besitz der Ermächtigungsurkunde durfte die bel Beh mangels eines konkretisierten, taugl Vorbringens des Bf sachverhaltsbezogen davon ausgehen, dass der Beamte geschult ist, weil gem § 2 der V BGBl 1994/789 der Erhalt der Ermächtigung eine entspr Schulung voraussetzt (VwGH 12.02.1997, 96/03/0305).