§ 152 Abs 6 GewO 1994 (Sperrstunde und Aufsperrstunde; Nachbarschaft, unzumutbare Belästigung durch nicht strafbares Verhalten von Gästen vor der Betriebsanlage, Vorschreibung einer früheren Sperrstunde, Befristung, keine)
VwGH 22.12.1999, 99/04/0168