§ 74 Abs 4 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Bergbauanlagen, bergbaurechtliche Bewilligung, Umwandlung in gewerberechtliche Bewilligung, Anzeigepflicht des Anlageninhabers; Rechtsfolgeneintritt, Voraussetzungen ua Anzeigenerstattung und Identität von Anlage und darin ausgeübter Tätigkeit)