§ 13 Abs 3 GewO (Ausschluss von Gewerbeausübung; Abweisung des Konkurseröffnungsantrages)
§ 87 Abs 1 Z 2 GewO (Entziehung der Gewerbeberechtigung) § 87 Abs 2 (Absehen von Entziehung, Gewerbeausübung vorwiegend im Interesse der Gläubiger, Vorhandensein liquider Mittel)