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VwGH 16. 9. 1999, 99/07/0063 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 2000/2205ZfV 2000, 943

§ 13 Abs 3 WRG (Wasserbenutzung, Maß und Art, keine Entziehung den Gemeinden, Ortschaften oder einzelnen Ansiedlungen des für die Abwendung von Feuersgefahren, für sonstige öffentliche Zwecke oder für Zwecke des Haus- und Wirtschaftsbedarfes ihrer Bewohner erforderliche Wasser)

§ 102 Abs 1 lit d WRG (Parteistellung, Gemeinde, Geltendmachung lediglich einer Beeinträchtigung der Wasserversorgung im im § 13 Abs 3 umschriebenen Umfang)

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