§ 13 Abs 5 letzter Satz AVG idF BGBl I 1998/158 (mit Telefax eingebrachte, außerhalb der Amtsstunden bei der Behörde einlangende Anbringen gelten erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als bei ihr eingelangt; Telefax-Berufung)
§ 61 Abs 1 AVG (Rechtsmittelbelehrung)