§ 11 ZustellG (besondere Fälle der Zustellung, Auslandszustellung)
Art 10 Abs 1 Vertrag über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen mit BRD (Postzustellung, Zustellnachweis, Rückschein; internationaler Rückschein, Zweifel bezüglich eigenhändiger Übernahme, Ermittlungspflicht)