§ 10 Abs 1 AVG idF vor BGBl I 1998/158 (Vertretung durch eigenberechtigte Personen)
§ 10 Abs 2 AVG (ebenso; Umfang der Vollmacht; Vollmacht für Asylverfahren; auch Erhebung einer Säumnisbeschwerde erfasst; Bestehen eines Auftrages im Innenverhältnis nicht entscheidend; Substitution von der Vollmacht erfasst)