§ 63 Abs 3 AVG (Berufung, begründeter Berufungsantrag, Erkennbarkeit des angestrebten Erfolges und der Begründung des Standpunktes; Stichhältigkeit, Erforderlichkeit, keine)
VwGH 20.10.1999, 98/04/0091
Der Bf stellte in seiner verfahrensggstdl Berufung den A „an den BMwA, als GewerbeBeh III. Inst, diese möge der Berufung Folge leisten und den angef B der OÖ LReg aufzuheben und die beantragte gewerberechtl Bew vor Klärung des Tatbestandes abzuweisen“. Zu diesem BerufungsA erstattete d er Bf folgendes Vorbringen: