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VwGH 10. 9. 1999, 97/19/0592 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2000/2178ZfV 2000, 934

§ 19 Abs 2 AVG (Ladungsbescheid; persönliches Erscheinen)

VwGH 10.09.1999, 97/19/0592

Der Bf macht geltend, beide Voraussetzungen des § 19 Abs 1 erster Satz AVG lägen in seinem Fall nicht vor; so halte er sich nicht im Amtsbereich der bel Beh auf und sein Erscheinen sei nicht notwendig, zumal er alle Unterlagen vorgelegt habe und rechtsfreundl vertreten sei. In ihrer Gegenschrift bringt die bel Beh vor, das vorangegangene Erk des VfGH habe auf die Notwendigkeit eigener Erhebungen der Berufungsbeh hingewiesen und die Vernehmung des Bf als Partei ausdrückl genannt. die von der bel Beh gesetzten Ermittlungsschritte hätten nicht die gewünschte Klärung der Rechtsfrage erbracht, ob der Bf unter das AufG falle oder nicht, weshalb „vom Bf selbst eine E bezügl seines Begehrens über eine aufenthaltsrechtl Genehmigung zu fordern gewesen sei.“

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