§ 11 VStG (Verhängung einer Freiheitsstrafe, Voraussetzungen; mehrere einschlägige und nicht getilgte Verwaltungsstrafen, spezialpräventive Gründe; kumulative Verhängung von Geld- und Freiheitsstrafe entsprechend Gesetz, Doppelverwertung der Vorstrafen, keine)
§ 19 VStG (Strafbemessung)