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VwGH 16. 9. 1999, 99/07/0124 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2000/2163ZfV 2000, 931

§ 46 Abs 1 VwGG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Stattgabe; Pannen bei der Herstellung von Gleichschriften des Ergänzungsschriftsatzes)

VwGH 16.09.1999, 99/07/0124

Die AStin bringt vor, bei relativ kurzen Schriftsätzen legt die Sekretärin den Originalschriftsatz und die jeweils ersten Seiten für die Gleichschriften dem Rechtsvertreter vor, welcher dann den gesamten Originalschriftsatz sowie die erforderl Gleichschriften unterfertige. Diesfalls kopiere die Sekretärin die Gleichschriften erst nach Unterfertigung durch den Rechtsvertreter, wobei auch in einem solchen Fall der Rechtsvertreter die Anzahl der Gleichschriften, Halbschriften und der Beilagen regelmäßig nochmals auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen pflege. Erst danach werde von der Sekretärin die Kuvertierung übernommen. Durch eine nicht erklärl Fehlleistung der sonst verlässl Sekretärin des Rechtsvertreters der AStin habe diese im vorliegenden Fall die Beiheftung der übrigen Seiten des Ergänzungsschriftsatzes an die vom Rechtsvertreter unterschriebenen ersten Seiten verabsäumt und auch der Rechtsvertreter selbst die Vollständigkeit der Ausfertigungen nicht mehr kontrolliert, was zu einer kanzleitechn Fehlleistung geführt habe, wie sie in der Kanzlei des Rechtsvertreters der AStin noch nie vorgekommen sei.

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