B-VG Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Legitimation; subjektive Rechtsverletzung, keine; Ablehnung eines nicht gestellten Antrages, Bestätigung im Instanzenzug; Beschäftigungsbewilligung, Antrag einer Gesellschaft, Ablehnung gegenüber natürlicher Person, subjektive Rechtsverletzung bei Bescheidadressaten bzw Ausländer, keine)
§ 34 Abs 1 VwGG (Zurückweisung, mangelnde Legitimation)