§ 120 Abs 1 StVG (Administrativbeschwerde; Beschwerde des Strafgefangenen über ein seine Rechte betreffendes Verhalten eines Strafvollzugsbediensteten)
§ 122 StVG (Aufsichtsbeschwerde; alternativ neben Administrativbeschwerde möglich; kein Recht auf Bescheiderlassung)