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VwGH 16. 9. 1999, 96/07/0116 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 2000/2060ZfV 2000, 886

§ 17 Abs 1 NÖ FLG 1975 (Grundabfindung mit Grundstücken von tunlichst gleicher Beschaffenheit, Bedachtnahme auf die speziellen Verhältnisse der einzelnen alten Grundstücke und der Abfindungen; gewerbliche Nutzung von Grund und Boden unbeachtlich)

§ 17 Abs 7 NÖ FLG 1975 (Grundabfindung, Unterschied zwischen Wert der Grundabfindung und dem Abfindungsanspruch bis 5 % des Wertes der Abfindungsabspruches, Ausgleich des Unterschiedes in Geld)

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