§ 40 Abs 3 Z 1 ÄrzteG (Ärztekammer, Erlöschen der Zugehörigkeit, dauernde Verlegung des Berufssitzes, des Dienstortes, des Wohnsitzes des Arztes in den Bereich einer anderen Ärztekammer, Verlust der Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes oder Einstellung der Berufsausübung)
§ 18 Abs 4 AVG (Ausfertigung der Behörde, Unterschrift des Genehmigenden; Kollegialbehörden, Unterfertigung des Vorsitzenden)