§ 27 Abs 1 Vlbg RPG (Wirkung eines Flächenwidmungsplanes; Ausschluss der Bebauung eines als Bauplatz geeigneten Grundstückes, Wertminderung, unbillige Härte; Entschädigung durch die Gemeinde als Trägerin von Privatrechten; Privatwirtschaftsverwaltung)
§ 27 Abs 4 Vlbg RPG (Antrag auf Entschädigung, Frist; Einbringung beim Gemeindeamt)