§ 2 Abs 3 ASchG (Arbeitsstätten, Begriff, Baustellen, Definition, zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Baustelle; Durchführung ua von Reinigungsarbeiten nur im Zusammenhang mit Hoch- und Tiefbauarbeiten)
§ 115 Abs 1 ASchG (Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitskräften und Arbeitsmedizinern, Arbeitsstätte mit bis zu 250 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern)