vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BerK 29. Juni 2000, GZ 22/7-BK/00 (DISZIPLINARRECHT)

JudikaturDISZIPLINARRECHTZfV 2000/2026ZfV 2000, 845

§ 94 Abs 2 BDG 1979 (Hemmungstatbestände, Dauer des Verfahrens vor der BerK, Anhängigkeit eines strafgerichtlichen Verfahrens)

BerK 29.06.2000, GZ 22/7-BK/00

Im Falle der strafgerichtlichen Anzeige tritt der Beginn der Hemmung grundsätzlich im Zeitpunkt der Erstattung der Anzeige ein. Das Ende der Hemmung tritt jedenfalls noch nicht mit Beendigung allfälliger gerichtlicher Maßnahmen, sondern erst mit dem Einlangen der Mitteilung über die rechtskräftige Beendigung, etc des gerichtlichen Strafverfahrens ein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!