Art 18 Abs 2 B-VG (Legalitätsprinzip; Vorschriften über Vertragsraumordnung im Salzburger Raumordnungsrecht; Abhängigkeit hoheitlicher Maßnahmen von privatwirtschaftlichen Maßnahmen unzulässig, Raumordnungspläne dadurch ohne gesetzliche Grundlage)
Art 18 Abs 2 B-VG (Legalitätsprinzip; Vorschriften über Vertragsraumordnung im Salzburger Raumordnungsrecht; Abhängigkeit hoheitlicher Maßnahmen von privatwirtschaftlichen Maßnahmen unzulässig, Raumordnungspläne dadurch ohne gesetzliche Grundlage)