Art 140 Abs 1 B-VG (Antragslegitimation, keine; Gesetzesprüfungsverfahren; bescheidmäßiger Abspruch; Ablehnung durch VfGH; Präjudizialität; Auszahlungssperre nach § 10 AlVG )
VfGH 14.06.1999, G 245/98
Der ASteller führt zu seiner A-Legitimation im wesentl aus, dass er Notstandshilfe beziehe, die ihm laut formloser Mitteilung durch das Arbeitsmarktservice zustehe. Die Notstandshilfe werde aber am Fälligkeitstag nicht ausbezahlt, obgleich zu diesem Zeitpunkt kein anfechtbarer BezugseinstellungsB vorliege; vielmehr verfüge das Arbeitsmarktservice gestützt auf § 10 Abs 1 AlVG eine „faktische Auszahlungssperre“ (so geschehen für die am 3. 12. 1998 fällig gewordene Notstandshilfe für Nov 1998).