§ 88 VfGG (Kostenersatz; kein doppelter Kostenersatz bei 2 Beschwerden, die 2 Bescheide mit bloß verschiedenen Bemessungszeiträumen betreffen)
VfGH 10.03.2000, B 1583, 1623, 1624/99 und Folgezahlen
§ 88 VfGG (Kostenersatz; kein doppelter Kostenersatz bei 2 Beschwerden, die 2 Bescheide mit bloß verschiedenen Bemessungszeiträumen betreffen)
VfGH 10.03.2000, B 1583, 1623, 1624/99 und Folgezahlen