Art 47 Abs 3 EG (schrittweise Aufhebung der Beschränkungen für die ärztlichen, arztähnlichen und pharmazeutischen Berufe, Voraussetzung, Koordinierung der Bedingungen für die Ausübung dieser Berufe in den einzelnen Mitgliedstaaten)
VfGH 15.03.2000, B 2767/97