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VfGH 15. 3. 2000, B 2767/97 (BAURECHT, RAUMORDNUNG)

JudikaturBAURECHT, RAUMORDNUNGZfV 2000/1947ZfV 2000, 823

§ 1 Abs 1 Z 1 AusbildungsvorbehaltsG (Tätigkeiten, die durch das ÄrzteG geregelt sind; Ausbildung obliegt den nach diesen Bundesgesetzen dafür vorgesehenen Einrichtungen; Verbot des Arbeitens oder Vermittelns solcher Ausbildungen durch andere Personen oder Einrichtungen; Bewerbung der Ausbildung zum Heilpraktiker oder zu bestimmten Teilgebieten des Berufsbildes eines Heilpraktikers)

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