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VfGH 15. 10. 1999, K-II-1/98 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2000/1929ZfV 2000, 809

§ 2 Nö AWG 1992 (Geltungsbereich, keine Geltung für gefährliche Abfälle und für Abfälle, für die einheitliche bundesrechtliche Vorschriften bestehen)

Art 138 Abs 2 B-VG (Kompetenzfeststellung, Antrag der Landesregierung, Zuständigkeit einer Angelegenheit nach Gesetzgebung oder Vollziehung der Länder oder des Bundes)

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