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VwGH 30. 9. 1999, 99/02/0157 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 2000/1921ZfV 2000, 806

§ 71 Abs 1 AVG (Wiedereinsetzung, Fristversäumnis; Einspruchsfrist, Rechtsmitteleinbringung durch Boten, hier Ehemann; keine weitere Nachfrage betreffend rechtzeitiger Aufgabe, keine, auffallende Sorglosigkeit; minderer Grad des Versehens, keiner)

VwGH 30.09.1999, 99/02/0157

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