§ 13 Abs 1 Z 1 VwGG (verstärkter Senat; kein zur Verstärkung führendes Abgehen von bisheriger Rechtsprechung des VwGH, wenn dieser im Anlassfall eines Verordnungsprüfungsverfahrens nunmehr einer verfassungskonformen Auslegung des VfGH folgt)
VwGH 28.10.1998, 98/03/0132