§ 24 Abs 1 lit a StVO (Halte- und Parkverbot; Ladezone)
§ 62 Abs 1 StVO (Ladetätigkeit, Objekt, keines bei Merkmal der Geringfügigkeit nach Ausmaß und Gewicht; Bäckereiwaren, erhöhte Aufmerksamkeit und Sorgfalt; zwei bis drei Kartons geringer Größe, „Ladung“, keine)