§ 10 Abs 1 AlVG (Arbeitslosengeld; Verlust des Anspruches bei Verweigerung der Teilnahme an Maßnahmen zur Wiedereingliederung; Weigerung aus gesundheitlichen Gründen wegen Allergien; Passivrauchen)
VwGH 21.09.1999, 96/08/0256
Nach einem vom Bf vorgelegten ärztl Attest aus dem Jahre 1986 leidet er an einer Allergie gegenüber Hausstaub und Hausstaubmilben. Die Beschwerden hätten sich weitgehend gebessert, jedoch solle eine Belastung mit Staub (Hausstaubmilbe) vermieden werden. Nach zwei weiteren Befunden aus dem Jahre 1990 leidet der Bf ferner an Asthma bronchiale sowie an einer Allergie gegenüber Katzen- und Pferdeepithelien.