§ 16 Abs 1 Tir GVG (Rechtserwerb an Grundstücken, grundverkehrsbehördliche Versagung, Nichtigkeit, ex tunc Wirkung; Weitergabe durch Schenkung, Zuständigkeit der Grundverkehrsbehörde, keine, Rechtsgeschäft zwischen Nichteigentümern)
§ 34 Abs 2 VwGG (Mängelbehebungsauftrag, Nichtingangsetzung der Frist bei rechtsunwirksamer Zustellung; Rechtsanwalt, Zustellvollmacht, Erlöschen vor Zustellung des Auftrages)