§ 79 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlagen, zusätzliche Auflagenvorschreibung nach Genehmigung, Einschränkung der Warenzulieferung ua für „Erfüllungsgehilfen“, Begriff; Auslegung an Hand der Begründung)
§ 367 Z 25 GewO 1994 (Strafbestimmungen, Nichteinhaltung von Auflagen für Betriebsanlagen, Ungehorsamsdelikt; Zulieferung nicht gegen Willen des Betriebsinhabers)